Vereinsmanagerfortbildung Teil 4

Im vierten Teil der Fortbildung sind wir tiefer in die Themen Satzungen und Mitgliederversammlung eingestiegen – den Grundpfeilern des Vereinsrechts.

3 Minuten
Hero image

Der Dozent Christian Böttger hat uns im Rahmen seines Seminars in die Grundzüge des Vereins- und Satzungsrechts eingeführt. Dabei habe ich erfahren, dass der Vereinsgedanke bereits in unserem Grundgesetz verankert ist. Um genau ruht der Gedanke auf dem Artikel 8 GG Versammlungsfreiheit. Weiterführend besagt Artikel 9 Absatz 1 GG, dass alle Deutschen das Recht haben, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Diese Formulierung finde ich kritisch: Die deutsche Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung für die Gründung.

Zum Glück gibt es noch das Vereinsgesetz, in dem geregelt ist, wie Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft Vereine gründen dürfen. Dazu braucht es nicht viel:

  • Der Verein benötigt einen Namen und eine Satzung.
  • Mindestens sieben Gründungsmitglieder, die volljährig sind.
  • Einen Vorstand.

Die Satzung hat eine ganz besondere Bedeutung für den Verein. Es ist deren Verfassung und damit heilige Schrift. Darin kann und sollte alles geregelt werden, was den Vereinsalltag betrifft. Ein paar Aspekte sind entscheidend, andere sind zu empfehlen:

  • Der Zweck des Vereins muss gemeinnützig sein und keine wirtschaftlichen Absichten aufweisen.
  • Die Mindestanforderungen von Gesetz her, wie Name, Sitz usw. sind zu erfüllen.
  • Darüber hinaus kann viel in die Satzung geschrieben werden, jedoch sollte das gut überlegt sein.
    • Die Datenschutzverordnung hat in der Satzung nichts zu suchen; nur der Hinweis, dass es diese gibt
    • Dass Beiträge fällig sind, ist zu erwähnen, deren Höhe und Ausgestaltung idealerweise nicht.
  • Denn alles, was in der Satzung steht, kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung verändert werden.

Die Mitgliederversammlung ist neben dem Vorstand das einzige gesetzlich vorgeschriebene Organ eines Vereins. Es hat sämtliche Entscheidungskompetenzen und Geschäftsführungsbefugnisse, außer diese werden in der Satzung anders geregelt. Ein großer Verein mit vielen Mitgliedern, der keine passende Satzung hat, kann sich selbst lahmlegen.

Fazit

Der Einblick in die Vereinsgrundzüge erlaubt es mir als Abteilungsleitung endlich zu verstehen, was beim NTSV geregelt ist und wie es zusammenspielt. Bei meiner ersten Abteilungsjahreshauptversammlung hätte mir dieses Wissen weitergeholfen.

  • Habe ich ordentlich einberufen und wie stelle ich das fest?
  • Bin ich beschlussfähig oder nicht?
  • Wie lasse ich abstimmen? Geheim oder öffentlich und wann, genauer gesagt, wie lege ich das fest?
  • Und es gibt viele kleine Fragen, die relevant werden, wenn die Verantwortung getragen wird. Ansonsten sagt sich leicht: „Lass gut sein, das wird schon.“

Ich habe die Versammlung ohne die Kenntnisse gemeistert, allerdings eher schlecht als recht. Dazu kommt, dass die Satzung des NTSV lückenhaft und teils unstimmig ist. Das macht das Lesen der Vereinssatzung und der Abteilungsordnung schwierig. Insbesondere, wenn engagierte Mitglieder gezielt auf diese Punkte abzielend beharrlich Wortmeldung zum Besten geben.

Somit bleibt es beim NTSV eine spannende Herausforderung, die Verantwortung der Abteilungsleitung zu übernehmen. Die Rückendeckung seitens Geschäftsführung kann ich mir sicher sein, weswegen das nicht als Ausrede gilt. Andererseits ist es an der Geschäftsstelle hier nachzubessern und den zukünftigen Abteilungsleitern eine bessere Basis zu bieten.

call to action background image

Abonniere meinen Newsletter

Erhalte einmal im Monat Nachrichten aus den Bereichen Softwareentwicklung und Kommunikation gespikt mit Buch- und Linkempfehlungen.